Zuständigkeitsfinder
Legehennenbetrieb registrieren und Kennnummer zuteilen
Leistungsbeschreibung
Legehennenbetriebe sind registrierungspflichtig, wenn sie:
- 350 oder mehr Legehennen halten oder
- weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten. Kennzeichnungspflicht besteht nicht bei Abgabe der Eier durch den Erzeuger an der Produktionsstätte, wenn keine Sortierung nach Güte- und Gewichtsklassen vorgenommen worden ist.
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Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags
- Ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
- Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichen Bescheid
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An wen muss ich mich wenden?
- Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Zuständig in Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.
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Voraussetzungen
- Hühnerhaltung ist durch zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.
- Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt.
- Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplan mit Standort der einzelnen Ställe des Betriebes
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das jeweilige Haltungssystem durch Bestätigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und/oder die Ökokontrollstelle
- Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen
Vollständigausgefülltes Antragsformular inkl.
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Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
- Verordnung (EG) Nr. 589/2008
- Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG)
- Legehennenbetriebsregisterverordnung (LegRegV)
- Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiMarktV)
- Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
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Rechtsbehelf
Gemäß Bescheid
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Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
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Fachlich freigegeben am
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09.11.2021
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Registrierung ist vor Beginn der Vermarktung der Eier erforderlich.
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an.
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Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags und Nachweisen zur Einhaltung der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.