Zuständigkeitsfinder

Petition an den Thüringer Landtag

Leistungsbeschreibung

Jeder hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Diese Bitten und Beschwerden werden Petitionen oder Eingaben genannt.

Über die an den  Thüringer Landtag  gerichteten Petitionen entscheidet der vom Landtag gebildete  Petitionsausschuss . Er prüft die Petitionen in der Sache, wenn die Person oder die Stelle, auf deren Verhalten sich die Petition richtet, öffentliche Aufgaben wahrnimmt und der Aufsicht des Freistaats Thüringen untersteht.

Petitionen können  schriftlich  oder  mündlich  eingereicht werden. Wer sein Anliegen persönlich vortragen möchte, kann dafür die Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses nutzen oder einen Gesprächstermin mit der Landtagsverwaltung vereinbaren.

Weitere Informationen zum Petitionsausschuss, seine Zuständigkeit, zum Einreichen einer Petition und zum Petitionsverfahren finden Sie auf der Website des Thüringer Landtags.

Formulare

Schriftliche Petitionen können auch elektronisch eingereicht werden, wenn dafür das auf der Petitionsplattform des Landtags im Internet bereitgestellte Formular verwendet wird.

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Leistungen nach Lebenslagen