Zuständigkeitsfinder
Kraftfahrzeugzulassung - Verlust oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) melden und Ersatz beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Halter/ Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (ehemals Fahrzeugschein oder -brief) unverzüglich melden und Ersatz beantragen.