Zuständigkeitsfinder

Wohnsitz ummelden

Leistungsbeschreibung

Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Auch wenn Sie innerhalb derselben Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der Meldebehörde anmelde n.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.


Leistungen nach Lebenslagen