Zuständigkeitsfinder

Regionaler Raumordnungsplan (unsichtbar)

Leistungsbeschreibung

Die Regionalpläne werden durch die Regionalen Planungsgemeinschaften aufgestellt und fortgeschrieben. Sie formen das Landesentwicklungsprogramm räumlich und sachlich für die Planungsregion aus.

Der Regionale Raumordnungsplan ist als rechtsverbindlicher Rahmen das Hauptinstrument der Regionalplanung. An der Erarbeitung werden die Kommunen der Planungsregionen, Kammern und Verbände, zahlreiche Fachbehörden und gesellschaftliche Gremien beteiligt.

Die Bekanntgabe der Genehmigung für den Regionalplan Südwestthüringen erfolgte am 09.05.2011 im Thüringer Staatsanzeiger 19/2011, für den Regionalplan Mittelthüringen am 01.08.2011 im Thüringer Staatsanzeiger 31/2011 und für den Regionalplan Ostthüringen am 18.06.2012 im Thüringer Staatsanzeiger 25/2012. In der Planungsregion Nordthüringen gilt weiterhin der Regionale Raumordnungsplan vom 04.10.1999, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 40/99. (Anm.: Eine Genehmigung des Regionalplanes Nordthüringen wird in 2012 erwartet).
 


Leistungen nach Lebenslagen