Zuständigkeitsfinder

Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie sind Immobilienmakler, wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen.

Sie sind Darlehensvermittler, wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen. Die Gewährung von Darlehen im eigenen Namen gehört nicht dazu. Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen 
benötigen Sie eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler.

Sie sind Bauträger, wenn Sie Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten verwenden.

Sie sind Baubetreuer, wenn Sie Bauvorhaben in fremdem Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen.

Sie sind Wohnimmobilienverwalter, wenn Sie das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwalten.

Die Erlaubnis kann einer natürlichen Person oder einer juristischen Person erteilt werden. Personen(handels)gesellschaften, wie die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) können die Erlaubnis nicht erhalten. Hier muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis beantragen. Ihre Erlaubnis kann auch inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist. 

Formulare

  • Formular: Antragformular der zuständigen Erlaubnisbehörde für natürliche oder juristische Person
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
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Leistungen nach Lebenslagen