Zuständigkeitsfinder

Kooperative Gesamtschulen (unsichtbar)

Leistungsbeschreibung

In der Gesamtschule werden Schüler des 5. bis 12. bzw. 13. Schuljahrganges unterrichtet. Sie wird als integrative oder als kooperative Form geführt.

Die Gesamtschule in integrativer Form ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem Bildungsgänge, die ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Abschlüssen (Hauptschulabschluss bis Abitur) führen. Die Schuljahrgänge 7 bis 10 werden im Klassenverband und in einer mit den Jahrgangsstufen zunehmenden Anzahl von Fächern in Kursen unterrichtet, die nach Leistung und Neigung der Schüler gebildet werden. Ab dem 9. Schuljahrgang kann ein Gymnasialzweig eingerichtet werden.

Die Gesamtschule in kooperativer Form führt die Sekundarschule und das Gymnasium pädagogisch und organisatorisch zusammen. Vom Schuljahrgang 5 an wird der Unterricht in schulformspezifischen Klassen und in schulformübergreifenden Lerngruppen erteilt, wobei der schulformspezifische Unterricht überwiegt.


Leistungen nach Lebenslagen