Zuständigkeitsfinder

Führerschein - Internationalen Führerschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Der Internationale Führerschein ist ein Reisedokument, das vor allem den amtlichen Verkehrsüberwachungsorganen (insbesondere der Polizei) die Feststellung erleichtern soll, ob ein ausländischer Kfz-Führer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug unterwegs ist.

In den meisten europäischen Staaten besteht für ausländische Kraftfahrer keine Pflicht mehr zum Mitführen eines Internationalen Führerscheins. Dringend empfohlen wird seine Mitnahme jedoch z. B. bei Reisen nach Albanien, Russland, Ukraine und Weißrussland. Für Fahrten durch außereuropäische Länder ist in den meisten Fällen vorgeschrieben, einen Internationalen Führerschein dabei zu haben.

Informieren Sie sich bitte frühzeitig, ob für Ihr Reisezielland ein Internationaler Führerschein erforderlich ist, denn dieser muss mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn beantragt werden. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen.

Zur Beantragung müssen Sie als Antragsteller/in persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.

Formulare

Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen