Zuständigkeitsfinder
Hochschulzugang - Ausländer
Leistungsbeschreibung
Deutsche Staatsangehörige und Ausländer mit ausländischen Bildungsnachweisen, die in Thüringen wohnen, können sich zum Hochschulstudium erst bewerben, wenn die Vorbildung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als gleichwertig anerkannt worden ist.
Zur Eingliederung von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG), die ein Hochschulstudium aufnehmen wollen, prüft das Ministerium die Bewertung und Anerkennung der bisher erworbenen Bildungsnachweise des jeweiligen Heimatlandes.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt auf der Grundlage der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Leistungen nach Lebenslagen
- Arbeit und Beruf
- Bauen
- Berufsausbildung
- Bürger
- Erbschaft und Testament
- Familie und Partnerschaft
- Geburt
- Gesellschaft und Politik
- Gewerbe und Wirtschaft
- Kinderbetreuung
- Krankheit und Behinderung
- Landwirtschaft und Umwelt
- Notlagen und Opferhilfen
- Personalausweis und Reisepass
- Ruhestand
- Schule
- Staatsangehörigkeit
- Sterbefall (Tod)
- Studium
- Umzug
- Unternehmen
- Verkehr und Mobilität
- Verwaltung
- Wehr- und Zivildienst
- Wissenschaft
- Wohnen