Zuständigkeitsfinder

Hochschulzugang - Ausländer

Leistungsbeschreibung

Deutsche Staatsangehörige und Ausländer mit ausländischen Bildungsnachweisen, die in Thüringen wohnen, können sich zum Hochschulstudium erst bewerben, wenn die Vorbildung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als gleichwertig anerkannt worden ist.

Zur Eingliederung von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG), die ein Hochschulstudium aufnehmen wollen, prüft das Ministerium die Bewertung und Anerkennung der bisher erworbenen Bildungsnachweise des jeweiligen Heimatlandes.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt auf der Grundlage der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
 


Leistungen nach Lebenslagen