Zuständigkeitsfinder

Familienerholung - Förderung

Leistungsbeschreibung

Die Stiftung FamilienSinn ermöglicht Familien, die eine gemeinsame Erholung, Bildungserlebnis oder Freizeitangebot aus eigenen Mitteln nicht bestreiten können, eine gemeinsame Ferienzeit. Gefördert werden insbesondere kinderreiche Familien und Familien, in denen behinderte Menschen leben. Bei der Förderung werden die Regelungen des Sozialgesetzbuches herangezogen. Die Erholungsmaßnahme muss in einer öffentlich geförderten Familienferienstätte oder in einer sonstigen familiengerechten Einrichtung in Thüringen stattfinden. Die Förderung dient dazu, den Zusammenhalt der Familie und der Bindung zwischen den Familienmitgliedern durch eine gemeinsame Ferienzeit, Bildungserfahrung oder Freizeiterlebnis zu vertiefen.

Geförderter Familienurlaub 2014
Die Familien melden sich direkt bei der gewünschten Thüringer Ferienstätte an und legen dort den entsprechenden Bescheid über die Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz oder nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kindergeldzuschlag) oder eine Einschätzung des zuständigen Jugendamtes über den Förderbedarf für Familien in besonders schwierigen Lebenssituationen vor.
Die Ferienstätte prüft die Vorlage des entsprechenden Nachweises. Die Nachweise selbst werden den Familien sofort wieder ausgehändigt.

Urlaubsdauer:
Min. 2 Tage max. 7 bzw. 12 Tage (je nach Angebot der Ferienstätte)
Die Erholungsangebote enthalten Übernachtung mit Vollverpflegung sowie Programme mit Ausflügen, Kinderbetreuung und und und. Die Anmeldung erfolgt direkt bei den Familienferienstätten.

Formulare

Die Familien stellen keinen direkten Antrag bei der Stiftung FamilienSinn, sondern melden sich verbindlich bei der gewünschten Thüringer Familienferienstätte oder sonstigen Thüringer Einrichtung an. Die Familienferienstätten reichen bei der Stiftung FamilienSinn einen Gesamtantrag für alle Familien ein.

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Leistungen nach Lebenslagen