Zuständigkeitsfinder

Kraftfahrzeugzulassung - Kraftfahrzeuge neu oder gebraucht zulassen

Leistungsbeschreibung

Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf

  • Firmen,
  • Behörden oder
  • Vereine.

Für ein Neufahrzeug müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung stellen. Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die

  • erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und
  • bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.

Für ein Gebrauchtfahrzeug, das

  • bislang nur auf nichtöffentlichem Gelände genutzt wurde (zum Beispiel auf einem Flughafengelände) oder
  • bisher nur im Ausland zugelassen war

müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung stellen.

Wenn Ihr Auto zugelassen wurde, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Ihr persönliches Kennzeichen.

Hinweis: Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

Es gibt verschiedene Zulassungsvorgänge:

  • Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge
  • Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
  • Zulassung Fahrzeuge/Anhänger aus EU-Mitgliedsstaaten
  • Zulassung Fahrzeuge/Anhänger aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten

Die Beantragung kann durch den Antragsteller persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Formulare

Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes oder Sitz Ihres Unternehmens.

Manche Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

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