Zuständigkeitsfinder

Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Kfz-Zulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.

Voraussetzung hierfür ist eine gültige Hauptuntersuchung und der Nachweis über eine bestehende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Das Fahrzeug muss zur Identitätskontrolle vorgeführt werden.

Die Ausfuhrzulassung wird längstens auf ein Jahr befristet.

Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt.

Die Zulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.


Leistungen nach Lebenslagen