Zuständigkeitsfinder

Projektförderung aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (AGF) wird die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung gefördert. Auch Einrichtungen und Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben können gefördert werden.

Finanziert werden vorrangig  

  • Maßnahmen, die der Eingliederung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dienen,
  • überregionale Modellvorhaben zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben,
  • Fortbildungs-, Aufklärungs- und Forschungsmaßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben sowie
  • Forschungsmaßnahmen zur Entwicklung technischer Arbeitshilfen.

Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie online, per E-Mail oder per Post einen Antrag beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellen.


Leistungen nach Lebenslagen