Zuständigkeitsfinder

Änderung eines geförderten Vorhabens im Bereich Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft beantragen

Leistungsbeschreibung

Ent­wick­lungs­part­ner­schaf­ten mit der Wirt­schaft (EPW) sind kurz- bis mit­tel­fris­tig an­ge­leg­te ge­mein­sa­me Vor­ha­ben von Un­ter­neh­men und sogenannten Durch­füh­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen und erhalten eine finanzielle Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine EPW umsetzen und eine bereits bewilligte Fördermaßnahme ändern wollen, müssen Sie dies beim BMZ beantragen. Das gilt für folgende Änderungen:

  • Aufstockung
  • Kostenneutrale Änderung
  • Verlängerung der Laufzeiten
  • Reduzierung der Fördermittel

Leistungen nach Lebenslagen