Zuständigkeitsfinder

Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" stellen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" eine Zuwendung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen Sie gegenüber dem BMZ rechtzeitig einen Änderungsantrag stellen, wenn:

  • die Ihrem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden Einzelansätze des Gesamt-Finanzierungsplans um mehr als 30 Prozent überschritten werden,
  • sich die Projektkonzeption wesentlich ändert oder
  • eine langfristig angelegte Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation neu aufgenommen beziehungsweise beendet wird.

Weitere Informationen zur Erforderlichkeit von Änderungsanträgen können Sie den Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen entnehmen.


Leistungen nach Lebenslagen