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Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Rat geben - Ja zur Ausbildung!" beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Träger, die wichtige Bezugspersonen von jungen eingewanderten Menschen oder jungen Nachkommen von Eingewanderten beraten. Hierfür hat das BMAS das neue Modellprogramm "Rat geben - Ja zur Ausbildung!" ins Leben gerufen.

Das Modellprogramm sucht neue Wege zur Ansprache von jungen Eingewanderten und von jungen Nachkommen Eingewanderter. Es wendet sich daher nicht an die Jugendlichen selbst, sondern an deren Bezugspersonen. Das können

  • Eltern,
  • Verwandte,
  • Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und
  • Sportlehrende und Lehrende aus Vereinen

sein. Diese Bezugspersonen werden in ihrer Rolle als Ratgeberinnen und Ratgeber geschult.

Ziel ist es, Barrieren für die Jugendlichen beim Zugang zur Berufsausbildung zu überwinden und Wissen über den Übergang von der Schule zum Beruf zu vermitteln.

Es werden 2 Handlungsfelder gefördert:

  • Handlungsfeld 1: Bezugspersonen stärken
  • Handlungsfeld 2: Träger vernetzen

Bezugspersonen stärken

Durch die Arbeit von 16 regionalen und lokalen Trägern sollen die Bezugspersonen als Ratgeberinnen und Ratgeber Informations-, Beratungs- und Schulungsangebote erhalten. Hiermit können sie junge Menschen beim Übergang von der Schule zur Berufsausbildung motivieren und unterstützen. Mögliche Maßnahmen sind:

  • Durchführung von Schulungsangeboten,
  • Besuche von Veranstaltungen,
  • Angebote zur persönlichen Beratung und Vernetzung mit regionalen Akteuren auf dem Arbeitsmarkt.

Idealerweise soll modellhaft in allen 16 Bundesländern 1 Projekt durchgeführt werden.

Träger vernetzen

Ein weiterer, bundesweit handelnder Träger soll die 16 Zuwendungsempfänger aus dem Handlungsansatz "Bezugspersonen stärken" untereinander vernetzen und ihre Arbeit unterstützen. Mögliche Maßnahmen sind:

  • Durchführung von Netzwerkstreffen,
  • Verbreitung von Informationen und guten Praktiken,
  • Aufbereitung von Programmerfahrungen und Erstellung von unterstützenden Arbeitsmaterialien,
  • Erstellung von digitalen Inhalten für die sozialen Medien,
  • regelmäßige Dokumentation des Programms und Abschlussdokumentation.

Fördergebiet

Die Förderung soll besonders in Regionen mit schwierigem sozioökonomischem Umfeld erfolgen. Als ein schwieriges sozioökonomisches Umfeld gilt eine Region mit

  • überdurchschnittlicher Jugendarbeitslosigkeit,
  • einem überdurchschnittlichen Anteil an Empfängerinnen und Empfängern von Transferleistungen,
  • einer überdurchschnittlichen Armutsgefährdungsquote,
  • anderer aussagekräftiger Indikatoren.

Angaben zum Bildungsstand, Beruf, Einkommen sowie Wohnverhältnisse können ebenso entscheidend sein.

Art und Umfang

Sie erhalten die Förderung für ein Projekt im Handlungsfeld "Bezugspersonen stärken" in der Regel für 3 Jahre. Im Handlungsfeld "Träger vernetzen" beträgt die Dauer 3,5 Jahre,

Sie erhalten die Förderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben.

Die Gesamtausgaben im Handlungsfeld "Bezugspersonen stärken“ sollten pro Antrag die Höhe von 830.000 Euro nicht überschreiten. Die Gesamtausgaben im Handlungsfeld "Träger vernetzen" sollen die Obergrenze von 3.100.000 Euro nicht überschreiten.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen,
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie

Projekte zu prüfen.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

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