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Förderung aus dem ESF Plus-Programm "EhAP Plus - Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen" beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert in Ihrer Organisation Projekte für besonders benachteiligte Personen mit einem Förderprogramm.

Das Bundesprogramm "Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen" (EhAP Plus) richtet sich an folgende 2 Zielgruppen:

  • Zielgruppe 1: besonders benachteiligte neu zugewanderte Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und deren Kinder unter 18 Jahren sowie Angehörige von Minderheiten (etwa marginalisierte Gemeinschaften wie etwa Roma)
  • Zielgruppe 2: Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen und deren Kinder unter 18 Jahren

Folgende Einzelziele werden im Programm EhAP Plus gefördert:

  • Einzelziel 1: Ansprache, Beratung und Begleitung von Personen der Zielgruppe 1 zu weiterführenden Hilfsangeboten.
  • Einzelziel 2: Ansprache, Beratung und Begleitung von Personen der Zielgruppe 2 zu weiterführenden Hilfsangeboten.
  • Einzelziel 3: Sensibilisierung und interkulturelle Schulung bezogen auf die Lebenslagen und Bedürfnisse der Zielgruppen sowie zu den Themen Antiziganismus und Antidiskriminierung. Diese richtet sich besonders an Mitarbeitende öffentlicher Verwaltungen, Einrichtungen des regulären Hilfesystems sowie Trägern der sozialen Arbeit vor Ort.

Ihr Projekt muss entweder allein auf das Einzelziel 1 oder 2 oder auf beide Einzelziele ausgerichtet sein. Aktivitäten aus dem Einzelziel 3 können Sie jeweils ergänzen.

Zudem fördert Sie das BMAS, wenn Sie als ergänzende Maßnahme ein niedrigschwelliges Modellprojekt über die Hilfsangebote in digitalen beziehungsweise sozialen Medien aufbauen. Dieses Modellprojekt soll auch Falschmeldungen in den sozialen Medien entgegenwirken. Es muss auf die Einzelziele 1 und 2 ausgerichtet sein.  Das Modellprojekt wird nur einmalig für 4 Jahre gefördert und hat am 01.10.2022 seine Arbeit aufgenommen.

Art und Umfang

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in der Regel für 4 Jahre. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 95 Prozent der Gesamtausgaben. Sie stammt aus den Mitteln

  • des ESF (Europäischer Sozialfonds) Plus mit maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten und
  • des Bundes mit maximal 5 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für den gesamten Förderzeitraum über 4 Jahre dürfen die Mittel den Höchstbetrag von 2 Millionen Euro nicht überschreiten.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen,
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
  • Vorhaben zu prüfen.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

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