Zuständigkeitsfinder

Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern" beantragen

Leistungsbeschreibung

Demografischer, digitaler und ökologischer Wandel stellen Wirtschaft und Arbeitswelt, Betriebe wie Beschäftigte, vor große Herausforderungen. Für Unternehmen gilt es, 

  • Fachkräfte zu sichern und weiterzuentwickeln, 
  • Qualifikation an veränderte Anforderungen anzupassen sowie 
  • eine nachhaltige Personalpolitik und Unternehmenskultur zu verstärken, um Flexibilität, Gleichstellung der Geschlechter, Vielfalt und Teilhabe in der Arbeitswelt zur fördern.

Hier setzt die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm (ESF-Sozialpartnerrichtlinie) „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ an. 
Die ESF-Sozialpartnerrichtlinie ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Zweck und Gegenstand:

Durch den Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Beschäftigten erhalten und gefördert werden. Die Einbindung der Sozialpartner nimmt einen besonderen Stellenwert ein.
Gefördert werden:

Handlungsfeld 1: Weiterbildung im Wandel fördern

  • der Aufbau einer nachhaltigen und Teilhabe fördernden Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstruktur und Unternehmenskultur,
  • die Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle

Handlungsfeld 2: Gleichstellung gestalten

  • die Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen

Handlungsfeld 3: Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

  • der Aufbau oder die Ergänzung von regionalen Verbünden zur Qualifizierung und/oder Gleichstellung in KMU zur Erhöhung der Transparenz, Systematisierung und Verzahnung,
  • die Weiterentwicklung regionaler Angebote zur Weiterbildung und/oder Gleichstellung für KMU

Handlungsfeld 4: Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung

  • der Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und/oder zur Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt

Zuwendungsempfangende:

  • Unternehmen, insbesondere KMU und Sozialpartner

Art und Umfang:

Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Die Fördersätze betragen je nach Handlungsfeld (siehe oben) zwischen bis zu 50 Prozent der Gesamtausgaben und bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben der Vorhaben.

  • Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen, 
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
  • Vorhaben zu prüfen.

Die Laufzeit eines einzelnen Vorhabens beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre. Bei Antragstellung und erstmaliger Bewilligung darf die Regellaufzeit von 3 Jahren nicht überschritten werden.

Das Forschungsinstitut für berufliche Bildung (f-bb) und der Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben e. V. sind mit der Regiestelle beauftragt. Zu den Aufgaben der Regiestelle gehören unter anderem:

  • Mobilisierung und Information der Sozialpartner, Betriebe und potenziellen Antragsstellenden,
  • Beratung im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens,
  • Vorprüfung der Interessenbekundungen,
  • inhaltliche Begleitung der Programmumsetzung und Monitoring.
     

Formulare

Formulare vorhanden: Nein   
Schriftform erforderlich: Ja 
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

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