Zuständigkeitsfinder

Antrag auf Planfeststellung für Maßnahmen im Bereich der Bundesfernstraßen stellen

Leistungsbeschreibung

Bundesfernstraßen, also Autobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung, dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn Sie vorab eine Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamt (FBA) erhalten haben. Die Prüfung Ihres Vorhabens findet im Planrechtsverfahren statt. Dazu stellen Sie einen Antrag beim FBA.  

Zu den Bundesfernstraßen gehören insbesondere 

  • die Fahrbahn, 
  • der Straßenunterbau, 
  • die Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen, Seitenstreifen und Trennflächen, 
  • Verkehrs- und Schutzeinrichtungen, 
  • die Bepflanzung, 
  • Mauteinrichtungen, 
  • Betriebsgehöfte sowie 
  • Nebenbetriebe und Rastanlagen an den Bundesautobahnen.

Auch wenn bestehende Bundesfernstraßen erheblich baulich geändert werden sollen, muss vorher ein Planrechtsverfahren durchgeführt werden.

Bauliche Änderungen können zum Beispiel sein:

  • die Verbreiterung von Autobahnen, um einen oder mehrere Fahrstreifen oder
  • neue Ausfahrten, Autobahnkreuze oder
  • Veränderungen der Streckenführung, beispielsweise Tunnel.

Bei der Planfeststellung werden die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange abgewogen, darunter:

  • die wirksame Verbesserung der Verkehrsverhältnisse,
  • der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Luftverschmutzung,
  • die Umweltverträglichkeit,
  • die Wirtschaftlichkeit,
  • die Vereinbarkeit mit der Regionalplanung sowie
  • die Rechte und Belange Dritter.

Zuständigkeit

Das FBA ist die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Autobahnen, sofern sich das Bauvorhaben nicht in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Hamburg befindet. Zusätzlich ist das FBA zuständig für Bauvorhaben von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes in den Bundesländern Berlin und Bremen.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen