Zuständigkeitsfinder

Zuwendung Modellprojekt in der politischen Bildung beantragen

Leistungsbeschreibung

Diese Zuwendung für Ihr Modellprojekt müssen Sie bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) beantragen.
Anträge können stellen:

  • Bildungsträger,
  • Vereine und
  • weitere Akteure mit einer Projektidee in der politischen Bildung

In dem Antrag auf Zuwendung sind von Ihnen Angaben unter anderem zu folgenden Punkten zu machen:

  • Beschreibung und Ziele Ihres Projekts
  • geplante Finanzierung und der Anteil Ihrer Eigenmittel
  • geplanter Beginn und Dauer Ihres Projekts

Sie können Ihren Antrag initiativ und ganzjährig stellen oder sich mit Ihrem Modellprojekt konkret auf eine thematische Ausschreibung der Bundeszentrale für politische Bildung bewerben.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag bereits vor Projektbeginn stellen müssen. Bereits laufende Modellprojekte erhalten keine Zuwendung.

Nach Abschluss Ihres Modellprojekts sind Sie verpflichtet, einen Sachbericht und sowie Nachweise über die Verwendung der Fördermittel einzureichen.

Was ist ein Modellprojekt?
Modellprojekte sind zeitlich begrenzte Projekte

  • deren Ergebnisse auf andere Bildungsträger oder Förderbereiche übertragbar sind
  • und die Erkenntnisse bringen sollen im Hinblick auf Entwicklung, Erprobung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Transfer von Methoden und Konzeptionen
  • die Förderung gilt jeweils nur für den Zeitraum, der im Zuwendungsbescheid festgelegt ist. Eine Anschlussfinanzierung ist nicht möglich

Ihren Antrag auf Zuwendung für Ihr Modellprojekt müssen Sie online oder schriftlich bei der BpB einreichen.

Sie können den Antrag auch als vertretungsberechtigte Person Ihres Projektträgers einreichen. Sie benötigen dafür eine entsprechende Vollmacht. Diese muss von allen befugten Vorstandsmitgliedern unterschrieben worden sein. Bei Fragen zur Ausgestaltung der Projektbeschreibung und des Finanzplans wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Förderung der BpB.

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     
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Leistungen nach Lebenslagen