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Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung bei Wohngebäuden beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können eine Förderung der Fachplanung und Baubegleitung beantragen für:

  • den Neubau oder der Sanierung ihres Wohngebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus,
  • die energetische Sanierung ihres Wohngebäudes mit Einzelmaßnahmen.

Sie können einen Zuschuss von bis zu EUR 4.000 für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Leistungen zur energetischen Fachplanung,
  • Unterstützung bei der Ausschreibung und Auswertung von Angeboten,
  • Baubegleitung und Kontrolle der energetisch relevanten Bauausführung durch einen Experten für Energieeffizienz,
  • Abnahme und Bewertung der Maßnahmen,
  • Erstellung von Zertifikaten der Nachhaltigkeit.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • wenn Sie Ihren Neubau oder ihre Sanierung nicht mit einem Kredit oder Zuschuss aus dem Programmen Energieeffizient Bauen (153) oder Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzieren,
  • wenn Ihr Experte für Energieeffizienz nicht wirtschaftlich unabhängig ist, weil er zum Beispiel Besitzer oder Angestellter des von Ihnen beauftragten Bauunternehmens ist,
  • wenn Sie schon mit der Baumaßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Sie bekommen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro, für den Experten für Energieeffizienz als Zuschuss.

Sie erhalten den Zuschuss, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie die Maßnahmen umgesetzt haben, die der Experte für Energieeffizienz geplant hat.
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den geförderten Leistungen zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
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Leistungen nach Lebenslagen