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Kredit für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.

Gefördert werden energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauauftrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

Sie können einen Kredit von bis zu EUR 120.000 pro Wohneinheit für folgende Maßnahmen bekommen:

  • energetische Sanierung von Wohngebäuden

Keine Förderung bekommen Sie:

  • für Ferienhäuser und -wohnungen,
  • bei Umschuldungen bestehender Kredite,
  • bei Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
  • für Photovoltaik-Anlagen.

Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzhaus-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Haus und umso weniger Energie brauchen Sie. Folgende Standards werden gefördert:

  • KfW-Effizienzhaus 55
    • Tilgungszuschuss von maximal EUR 48.000 des Kreditbetrags
  • KfW-Effizienzhaus 70
    • Tilgungszuschuss von maximal EUR 48.000 des Kreditbetrags
  • KfW-Effizienzhaus 85
    • Tilgungszuschuss von maximal EUR 36.000 des Kreditbetrags
  • KfW-Effizienzhaus 100
    • Tilgungszuschuss von maximal EUR 33.000 des Kreditbetrags
  • KfW-Effizienzhaus 115
    • Tilgungszuschuss von maximal EUR 30.000 des Kreditbetrags

Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
 

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein (hängt vom Verfahren des Finanzierungspartners ab)

Hinweis:
Die Originalformulare bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Sie füllen die Formulare gemeinsam aus.
 

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