Zuständigkeitsfinder

Fördermittel für die Herstellung von programmfüllenden Kinderfilmen und Kinderkurzfilmen beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Förderung programmfüllender Kinderfilme und Kinderkurzfilme erfolgt im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der BKM und dem Kuratorium junger deutscher Film.

Für programmfüllende Kinderfilmvorhaben (von mindestens 59 Minuten) können Sie

  • grundsätzlich Fördermittel von bis zu EUR 500.000 erhalten und 
  • in begründeten Ausnahmefällen unter Berücksichtigung der besonderen künstlerischen Qualität des Vorhabens und des Finanzbedarfs sogar bis zu EUR 1.000.000.

Für Kinderkurzfilme (bis 30 Minuten) können Sie 

  • grundsätzlich Fördermittel bis zu EUR 30.000 erhalten und 
  • in wenigen besonderen Ausnahmefällen auch höhere Förderungen.

Formulare

-    Formular: ja

-    Online-Verfahren möglich: nein

-    Persönliches Erscheinen nötig: nein

-    Schriftform erforderlich: ja
 

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Leistungen nach Lebenslagen