Zuständigkeitsfinder

Als Versicherungsunternehmen die Bestellung eines Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds melden

Leistungsbeschreibung

Als Versicherungsunternehmen unter Bundesaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müssen Sie der BaFin bestimmte Sachverhalte mitteilen. Unter anderem, wenn Sie ein Mitglied für den Aufsichts- oder Verwaltungsrat bestellt haben.

Die Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsrates müssen die Geschäftsleitung Ihres Unternehmens angemessen

  • kontrollieren,
  • überwachen und
  • die Entwicklung des Unternehmens aktiv begleiten.

Dafür müssen sie jederzeit in der Lage sein, die vom Unternehmen getätigten Geschäfte zu verstehen, deren Risiken zu beurteilen und notfalls Änderungen in der Geschäftsführung durchzusetzen. Erforderlich sind dafür theoretische und praktische Kenntnisse in Versicherungsgeschäften.

Die BaFin beurteilt die Qualifikationen der Person anhand der eingereichten Unterlagen. Sie prüft, ob die Person zuverlässig und fachlich geeignet ist. Das setzt berufliche Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen voraus, die eine solide und umsichtige Kontrolle des Unternehmens gewährleisten.

Die eingereichten Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Meldung nicht älter als 3 Monate sein.


Leistungen nach Lebenslagen