Zuständigkeitsfinder

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft die Auslagerung von Aufgaben mitteilen

Leistungsbeschreibung

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) können Sie Aufgaben unter bestimmten Voraussetzungen auf ein anderes Unternehmen – ein sogenanntes Auslagerungsunternehmen – auslagern.

Folgende Aufgaben können Sie zum Beispiel auslagern:

  • Portfolioverwaltung
  • Risikomanagement
  • Buchhaltung

Sie müssen dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus den folgenden 2 Gründen mitteilen:

  • Die BaFin stellt damit sicher, dass Sie als Verwaltungsgesellschaft die Kontrolle über Ihre Geschäfte behalten.
  • Die BaFin ist als Aufsichtsbehörde verpflichtet, die Kontrolle Ihrer beaufsichtigten Unternehmen, wie den Zugang zu wichtigen Informationen, sicherzustellen.

Leistungen nach Lebenslagen