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Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Familienangehörige unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichern. Die Familienversicherung für Ihre Angehörigen beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Folgende Familienangehörige können Sie mitversichern:

  • Ihren Ehepartner, Ihre Ehepartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner beziehungsweise Ihre eingetragene Lebenspartnerin, wenn dieser oder diese kein oder ein geringes eigenes Einkommen erzielt
  • Ihre Kinder bis zu bestimmten Altersgrenzen,
  • Enkel und Stiefkinder, die in Ihrem Haushalt leben oder für deren Lebensunterhalt Sie sorgen, sowie Pflegekinder

Sind Sie als Eltern in unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen versichert, können Sie wählen, wo Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder familienversichern.
 

Formulare

-    Formulare: ja 

-    Onlineverfahren möglich: Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ein Onlineverfahren an. 

-    Schriftform erforderlich: nein

-    Persönliches Erscheinen nötig: nein

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Leistungen nach Lebenslagen