Zuständigkeitsfinder

Diplomatenpass oder Dienstpass beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Auswärtige Amt (AA) stellt amtliche Pässe aus. Amtliche Pässe sind Diplomaten- und Dienstpässe, sowie vorläufige Diplomaten- und Dienstpässe. Ein amtlicher Pass dient als Ausweisdokument für Grenzüberschritte.

Amtliche Pässe werden an Personen ausgestellt, die im Rahmen einer Dienstreise die Interessen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) vertreten. Abhängig von Ihrem Berufsfeld können Sie einen Diplomatenpass oder einen Dienstpass beantragen. Ein vorläufiger amtlicher Pass wird nur in Einzelfällen ausgestellt, wenn Sie den amtlichen Pass sofort benötigen und dies dem AA begründen können.

Wenn der Grund für die Ausstellung des Passes nicht mehr existiert, muss der Pass an das Auswärtige Amt zurückgegeben werden.

Wenn Sie einen amtlichen Pass erhalten, kann Ihnen weiterhin ein Reisepass, ein vorläufiger Reisepass oder ein Kindereisepass ausgestellt werden.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Nein

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Leistungen nach Lebenslagen