Zuständigkeitsfinder

Anerkennung als Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen für Luftfahrtpersonal beantragen

Leistungsbeschreibung

Personen, die im Luftfahrtsektor tätig sind – zum Beispiel Pilotinnen und  Piloten – müssen über die nötigen Fremdsprachenkenntnisse verfügen und diese auch nachweisen, unter anderem in Form von einem Sprachnachweis in der eigenen Lizenz. Derartige Sprachprüfungen nehmen anerkannte Stellen ab. Organisationen und Einzelpersonen, die sich als Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen anerkennen lassen möchten, müssen einen Antrag beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stellen.

Als Einzelperson können Sie folgende Leistungen beantragen:

  • Anerkennung als Stelle für die Abnahme von Verlängerungsprüfungen zum Nachweis der englischen Sprache für Stufe 4
  • Änderung oder Erweiterung der Anerkennung für die Abnahme von Verlängerungsprüfungen
    • Erweiterung um die geprüfte Sprache „Deutsch"
    • Anerkennung Beurteilung Erstsprache
    • Genehmigung von Online-Prüfungsverfahren
    • sonstige Änderung oder Erweiterung
  • Standardisierung der Einzelprüferinnen und Einzelprüfer: Sprachprüferinnen und Sprachprüfer werden zusätzlich durch das Luftfahrt-Bundesamt geschul
  • Aufhebung der Anerkennung

Als Organisation können Sie folgende Leistungen beantragen:

  • Anerkennung als Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen (anerkannte Organisation)
  • Änderung des Prüfstellenhandbuchs (ab Revision 1)
  • Änderung oder Erweiterung der Anerkennung
    • Erweiterung um die geprüfte Sprache „Deutsch"
    • Erweiterung der Prüfberechtigung um eine höhere Stufe
    • Anerkennung zur Beurteilung der Erstsprache
    • Genehmigung von Online-Prüfungsverfahren
    • Genehmigung eines Prüfungsformats
    • zusätzliche Schulung zur leitenden Sprachprüferin beziehungsweise zum leitenden Sprachprüfer
    • Überprüfung der Befähigung der Stufe 6
    • Erweiterung oder Streichung des Prüfpersonals
    • sonstige Änderung oder Erweiterung
    • Aufhebung der Anerkennung

Leistungen nach Lebenslagen