Zuständigkeitsfinder

Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle beantragen

Leistungsbeschreibung

Indem Sie Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle beantragen, können Sie Informationen zu bestimmten Luftfahrzeugen erhalten.

Als nicht-öffentliche Stelle müssen Sie Ihr Interesse an den gewünschten Daten begründen und mit zutreffenden Unterlagen nachweisen.

In der Luftfahrzeugrolle werden folgende Daten gespeichert:

  • Art und Muster des Luftfahrzeugs sowie Werknummer der Zelle,
  • Staatszugehörigkeits und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs,
  • Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters,
  • soweit erforderlich, Bezeichnung des Registerblattes des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen,
  • Name und die Anschrift des Eigentümers oder der Eigentümerin
    • bei natürlichen Personen: Name, Vorname und Anschrift,
    • bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts: Firmenname und Anschrift,
    • zusätzlich bei mehreren Eigentümern oder Eigentümerinnen:
      • Anteile der Berechtigten in Bruchteilen oder das für die Gemeinschaft maßgebende Rechtsverhältnis
      • einen von den Berechtigten bevollmächtigten Vertreter oder eine Vertreterin,
    • unter besonderen Umständen können auch Name und Wohnsitz oder Sitz des Luftfahrzeughalters oder der -halterin gespeichert sein, wenn ein ausländischer Eigentümer oder eine Eigentümerin Folgendes zutrifft:
      • Vermieter oder Vermieterin des Luftfahrzeugs über eine Zeitspanne von mehr als 6  Monaten oder
      • Sicherungs- oder Vorbehaltseigentümer oder -eigentümerin
  • regelmäßiger Standort des Luftfahrzeugs,
  • Angabe seines Verwendungszwecks,
  • Angaben über Muster von Triebwerk oder Propeller, Ausrüstung und Notausrüstung sowie über durchgeführte Nachprüfungen des Luftfahrzeugs,
  • Angaben über den Schallschutz,
  • Angaben über die Haftpflichtversicherung,
  • Name und Anschrift des Halters oder der Halterin, wenn diese Person nicht zugleich Eigentümer oder Eigentümerin.

Zudem ist eine Identifikation des Luftfahrzeuges erforderlich, zu dem Auskünfte erteilt werden sollen.


Leistungen nach Lebenslagen