Zuständigkeitsfinder

Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht innerhalb Deutschlands.

Es ist Ihnen jedoch möglich, bei ausgewählten deutschen Auslandsvertretungen, die vom Auswärtigen Amt zu Personalausweisbehörden bestimmt wurden, oder unter bestimmten Voraussetzungen in jedem Bürgeramt in Deutschland einen Personalausweis persönlich zu beantragen.

Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich vorher bei der Auslandsvertretung, in dessen Bezirk Sie sich aufhalten, ob diese Personalausweise ausstellen kann, da nicht alle Auslandsvertretungen auch Personalausweisbehörden sind.

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform nötig: ja
  • persönliches Erscheinen: ja

Der Antrag auf Ausstellung des Personalausweises im Inland ist formlos.

Nutzen Sie bitte die Antragsformulare, die bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung bereitgestellt werden
 

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