Zuständigkeitsfinder

Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Land Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie in Thüringen das ländliche Natur- und Kulturerbe erhalten oder wiederherstellen und den Freizeit- und Erholungswert ländlicher Räume steigern. Die Förderung erfolgt entweder gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Im Teil ELER erhalten Sie die Förderung für

  • Pläne und Studien zum Management in Natura-2000-Gebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung sowie von Natura 2000-Arten und anderen geschützten oder gefährdeten Arten,
  • Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, zur Durchführung von Biotopverbund- und Artenschutzvorhaben
  • die Entwicklung von Schutzgebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung hinsichtlich Besucherlenkung und -information sowie
  • Aktionen zur Sensibilisierung für Naturschutzbelange.

Im Teil EFRE erhalten Sie die Förderung für

  • Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen sowie die Sicherung der biologischen Vielfalt mit dem Schwerpunkt in Hochwasserrisikogebieten oder im Zusammenhang mit Fließgewässern
  • Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen, die Sicherung der biologischen Vielfalt sowie die Schaffung stadtnaher Erholungsräume und grüner Infrastrukturen in den Stadtgebieten von Erfurt, Jena oder Gera.

Außerdem muss das Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten.

Sie können eine Förderung erhalten, sofern die Gesamtausgaben mindestens 25.000 Euro betragen.

Der Fördersatz kann zwischen 80 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Die Vorhaben werden in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Ihren Wettbewerbsbeitrag reichen Sie jeweils bis zum 1.9. für das Folgejahr bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
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Leistungen nach Lebenslagen