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EFRE-Förderung für nachhaltige Stadtentwicklung und energetische Stadtsanierung

Leistungsbeschreibung

Bereits in früheren Förderperioden hat die Nachhaltige Stadtentwicklung im Rahmen der EFRE-Förderung viele positive städtebauliche Entwicklungen in den Thüringer Kommunen angestoßen. Auch in der aktuellen Förderperiode 2021 – 2027 stehen hierfür wieder europäische Fördermittel bereit.

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) hat in den Verhandlungen zur Vorbereitung der EFRE-Förderperiode 2021 – 2027 erreicht, dass den Kommunen bzw. den Zentralen Orten Thüringens weiterhin Fördermittelangebote für klassische Projekte der nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung unterbreitet werden können. Rund 84 Mio. Euro EFRE-Mittel stehen hierfür in den kommenden Jahren zur Verfügung. Bei einem EFRE-Fördersatz von 60 % lassen sich damit Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 140 Mio. Euro realisieren. Zudem ist die EU-Förderung mit den Bund/Länder- und Landesprogrammen der Städtebauförderung kombinierbar, was ihre Attraktivität wesentlich erhöht.

Weitere 90 Mio. Euro Fördermittel sind für die energetische Stadtsanierung vorgesehen. Gefördert werden sowohl Vorhaben zur energetischen Optimierung von Gebäuden als auch zum Aus-, Umbau und zur Sanierung von Wärmenetzen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Systeme zu verbessern, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und den Energieverbrauch von Gebäuden und Infrastrukturen insgesamt zu senken.

Um die besten Vorhaben für die Förderperiode 2021-2027 auszuwählen, hat das TMIL im Jahr 2022 den Wettbewerb „Nachhaltige Stadtentwicklung und energetische Stadtsanierung“ initiiert, bei dem über 150 Beiträge von insgesamt 48 Kommunen eingereicht wurden. Die eingereichten Vorhaben wurden in einem ersten Schritt anhand der Ziele und Auswahlkriterien des EFRE-Programms und der im Wettbewerbsaufruf formulierten Kriterien durch die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) – in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und dem Thüringer Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde – geprüft und bewertet. In einem zweiten Schritt wurde die daraus resultierende Auswahl von einer Expertenkommission beraten und bestätigt.

Der Wettbewerbsaufruf richtete sich an alle zentralen Orte als wichtige Infrastrukturanker in den einzelnen Regionen Thüringens. Neben bereits erfahrenen EFRE-Kommunen wurden explizit auch Kommunen ohne EFRE-Erfahrungen angesprochen und konnten sich im Wettbewerb durchsetzen.

Die 69 nun zur Antragstellung zugelassenen Vorhaben sind den folgenden Maßnahmen zuzuordnen:

  • Vorhaben zum „Neu- bzw. Ausbau von Wärmenetzen“,
  • Vorhaben zur „Energieeffizienzsteigerung in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen von Kommunen sowie
  • Vorhaben zur „Aufwertung von Stadtquartieren und Gemeinden auf der Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte“.

Aufgrund des begrenzten Budgets an EFRE-Mitteln können nicht alle als grundsätzlich förderwürdig eingestuften Wettbewerbsbeiträge im ersten Schritt eine Bestätigung erhalten. Für den Fall, dass im Laufe der Förderperiode weitere Fördermittel hinzukommen bzw. Vorhaben zurückgezogen werden, werden alle weiteren förderwürdigen Beiträge zunächst als „Nachrücker“ geführt. Damit besteht die Chance, gegebenenfalls auch nachträglich zur Antragstellung zugelassen zu werden.

Die Einreichung der Bewilligungsanträge für die erfolgreich qualifizierten Wettbewerbsbeiträge erfolgt über das EFRE-Portal 21-27 . Bei der Antragstellung werden die Kommunen von der ThEGA und dem Thüringer Landesverwaltungsamt unterstützt. Die Anträge sind bis spätestens 31. Dezember 2024 zu stellen.

Formulare

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