Zuständigkeitsfinder

Sonderrufnummern Einrichtung Zentrale Anlaufstelle des BKA für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen

Leistungsbeschreibung

Die Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen nimmt Hinweise von Bürgern entgegen, die

  • sich durch rechtsextremistische Gewalt selbst gefährdet sehen
  •  von rechtsextremistischen Gewalttätern bedroht werden

Sie leitet diese an die zuständigen Landespolizeibehörden weiter.
Sollte eine akute Gefahr für Leib oder Leben bestehen, muss der polizeiliche Notruf 110 gewählt werden.


Leistungen nach Lebenslagen