Zuständigkeitsfinder
Eintragung in die Stadtplanerliste beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Eintragung bei der Architektenkammer Thüringen ist Grundlage dafür, die geschützte Berufsbezeichnung 'Stadtplaner/Stadtplanerin' zu führen. Die Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ oder „Stadtplanerin“ dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die Stadtplanerliste der Landes-Architektenkammer eingetragen sind.
Mit der Eintragung werden Sie Kammer-Mitglied.