Zuständigkeitsfinder

Eintragung in die Architektenliste beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Garten- und Landschaftsarchitekt" oder "Garten- und Landschaftsarchitektin", "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste der Landes-Architektenkammer eingetragen sind.


Leistungen nach Lebenslagen