Zuständigkeitsfinder
Wohnungsbauprämie beantragen
Leistungsbeschreibung
Prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind insbesondere Einzahlungen in einen Bausparvertrag, aber auch andere Zahlungen, zum Beispiel für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft.
Die Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 10 Prozent Ihrer geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen. Für jedes Sparjahr werden als prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus höchstens zugrunde gelegt:
- EUR 700,00, wenn Sie ledig sind, oder
- EUR 1.400, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).
Sparjahr ist das Kalenderjahr, in dem Sie die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet haben.
Hinweis: Die Wohnungsbauprämie ist nicht einkommensteuerpflichtig.