Zuständigkeitsfinder
Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden
Leistungsbeschreibung
- Sie müssen als Träger einer Kindertageseinrichtung oder als Träger einer Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen, eine Personalveränderung der zuständigen Stelle melden.
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Es werden folgende Ereignisse unter Personalveränderungen gezählt:
- Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
- Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
- Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb eines Kindertagesstätte (KiTa)-Trägers oder GBS-Trägers
- nach abgeschlossener Ausbildung als erziehende Person
- bei Tätigkeitsaufnahme von Auszubildenden für eine Berufsausbildung als erziehende Person
- Einstellung von Quereinsteigenden mit den in der Positivliste und dem Eckpunktepapier „Eckpunkte für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe“ definierten Berufs- oder Studienabschlüssen. Zum Beispiel: Hochschulabsolventen mit Fach Pädagogik, Logopäden / -innen mit Nachqualifizierung in Pädagogik
- mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Sozialbehörde - Allgemein müssen Sie beachten, dass die Meldung für alle Personen gilt, die mit oder am Kind arbeiten.