Zuständigkeitsfinder

Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden

Leistungsbeschreibung

  • Sie müssen als Träger einer Kindertageseinrichtung oder als Träger einer Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen, eine Personalveränderung der zuständigen Stelle melden.
  • Es werden folgende Ereignisse unter Personalveränderungen gezählt:
    - Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
    - Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
    - Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb eines Kindertagesstätte (KiTa)-Trägers oder GBS-Trägers
    - nach abgeschlossener Ausbildung als erziehende Person
    - bei Tätigkeitsaufnahme von Auszubildenden für eine Berufsausbildung als erziehende Person
    - Einstellung von Quereinsteigenden mit den in der Positivliste und dem Eckpunktepapier „Eckpunkte für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe“ definierten    Berufs- oder Studienabschlüssen. Zum Beispiel: Hochschulabsolventen mit Fach Pädagogik, Logopäden / -innen mit Nachqualifizierung in Pädagogik
    - mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Sozialbehörde
  • Allgemein müssen Sie beachten, dass die Meldung für alle Personen gilt, die mit oder am Kind arbeiten.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
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Leistungen nach Lebenslagen