Zuständigkeitsfinder

Benutzung eines Gewässers für Übungen, Erprobungen und Gefahrenabwehr anzeigen

Leistungsbeschreibung

Normalerweise brauchen Sie eine behördliche Erlaubnis oder Bewilligung, wenn Sie Wasser aus Gewässern für Ihre Zwecke nutzen möchten.

Nicht notwendig ist dies, wenn eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit abgewehrt werden muss und der drohende Schaden schwerer wiegt als die Gewässerbeeinträchtigung.

Sie müssen die Behörde dann informieren.

Eine weitere Ausnahme betrifft Übungen und Erprobungen für Zwecke der Verteidigung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Beispiel: Die Bundeswehr oder die Feuerwehr möchte für Übungen Wasser aus Seen, Flüssen und anderen Gewässern einsetzen.

Für solche und vergleichbare Zwecke benötigen Sie keine Erlaubnis oder Bewilligung. Sie müssen die Benutzung aber bei der zuständigen Behörde melden.

Diese Nutzung von Gewässern zu Übungszwecken kann umfassen:

  • Entnehmen von Wasser aus einem Gewässer,
  • Wiedereinleiten des Wassers in ein Gewässer mittels beweglicher Anlagen und
  • Einbringen von Stoffen in ein Gewässer.

Leistungen nach Lebenslagen