Zuständigkeitsfinder

Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Erlaubnis zum Erwerb wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).

Folgender Hinweis gilt nur für Sportschützen:

Sind Sie Sportschütze und haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK), so ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes das Bedürfnis zum Erwerb der Waffe glaubhaft zu machen.   Diese Bescheinigung muss enthalten, dass sie seit einem Jahr Mitglied in einem Sportverein sind, der Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband ist und in dem das Schießen mit solchen Waffen nach einer genehmigten Schießsportordnung zugelassen ist. Zudem dass Sie regelmäßig am Training teilgenommen haben (mindestens einmal pro Monat oder mindestens 18mal innerhalb eines Jahres) und die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Waffe müssen Sie Anzahl, Art und Kaliber der Waffen die erworben werden sollen,  angeben. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde nachkommen.  Der Erwerb der Waffe ist binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.


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