Zuständigkeitsfinder

Niederlassungserlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel (sogenannte Niederlassungserlaubnis) erhalten. Die Niederlassungserlaubnis stellt ein eigenständiges, vom ursprünglichen Aufenthaltszweck unabhängiges Aufenthaltsrecht dar. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören, können Sie die Niederlassungserlaubnis unter erleichterten Bedingungen erhalten:

  • Fachkräfte und Forscher,
  • Selbständige,
  • Inhaber der Blauen Karte EU,
  • Ausländische Beamte,
  • Ausländische Familienangehörige von Deutschen,
  • Ehe- oder eingetragene Lebenspartner von ausländischen Personen mit einer Niederlassungserlaubnis (auch bei Aufhebung der ehelichen/ eingetragenen Lebensgemeinschaft),
  • Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge,
  • Minderjährige Kinder und junge Erwachsene mit Aufenthaltserlaubnissen aus familiären oder humanitären Gründen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres nach Deutschland eingereist sind,
  • Ehemalige Deutsche.

Informieren Sie sich bitte gesondert über die je nach Fallkonstellation geltenden Erteilungsvoraussetzungen.


Leistungen nach Lebenslagen