Zuständigkeitsfinder

Vereidigung von Sachverständigen zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert

Leistungsbeschreibung

Zu Ihren Aufgaben als öffentlich bestellter Sachverständiger gehören die Begutachtung von Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert. Sie sollen sachlich fundierte Beurteilungen handwerklicher Arbeiten, Produkte und Dienstleistungen und der dafür geforderten Preise erstellen.

Sie als Sachverständiger sind das Aushängeschild für die Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsgruppe Handwerk. Ihr fachliches Können und Wissen sowie Ihre Integrität sind nicht nur wichtig für Ihr persönliches Ansehen, sondern für das Ansehen des Handwerks insgesamt.

Einen Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidigung haben Sie als Bewerber daher nur, wenn Ihre besonderen Fachkenntnisse, Ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit überprüft wurden und damit außer jedem Zweifel ist, dass Sie die in der jeweiligen Sachverständigenordnung der Handwerkskammern aufgestellten Voraussetzungen - insbesondere die persönliche Eignung und den Nachweis der besonderen Sachkunde, erfüllen.

Zu diesen Auswahlkriterien gehört, dass Sie als Bewerber

  • Grundsätzlich die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, das heißt im Regelfall, in einem zulassungspflichtigen Handwerk die Meisterprüfung abgelegt oder eine andere Qualifikation zum Beispiel als Ingenieur, erworben haben; entsprechendes gilt für die zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe,
  • besonders sachkundig und befähigt sind, Gutachten zu erstatten,
  • über die zur Ausübung der Tätigkeit als Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügen,
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und
  • Gewähr für die Unparteilichkeit und die Unabhängigkeit bei der Erstattung von Gutachten sowie für die zuverlässige Einhaltung der Verpflichtungen eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bieten.

Wenn Sie als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Gutachten erstellen, muss stets die Möglichkeit ausgeschlossen sein, dass das Gutachten eigenen wirtschaftlichen oder sonstigen beruflichen Zwecken unterliegt. Sie müssen sich immer im Klaren darüber sein, dass an Ihre Redlichkeit und Objektivität ganz besonders hohe Ansprüche gestellt werden.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Bei Durchführung eines Prüfungstermins vor einem Fachgremium und bei der Vereidigung: Ja

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Leistungen nach Lebenslagen