Zuständigkeitsfinder

Änderungen als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter anzeigen

Leistungsbeschreibung

Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter sind Sie verpflichtet, der zuständigen Erlaubnisbehörde Änderungen der vertretungsberechtigten Personen und des leitenden Personals unverzüglich mitzuteilen.

Dies gilt insbesondere auch für die mit der Leitung des Betriebes betrauten Personen sowie die mit der Leitung einer Zweigniederlassung betrauten Personen.

Bei juristischen Personen gilt dies für die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag jeweils zur Vertretung berufenen Personen wie Geschäftsführer einer GmbH oder den Vorstand einer AG.

In der Anzeige müssen Sie Name, Geburtsname, sofern er vom Namen abweicht, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Geburtstag, Geburtsort und Anschrift der betreffenden Personen angeben.

Auch sonstige den Erlaubnisinhaber betreffende Änderungen, wie Änderungen des Namens, der Firma oder der betrieblichen Anschrift, können der zuständigen Erlaubnisbehörde mitgeteilt werden.

Formulare

  • Formulare: Änderungsformular der zuständigen Behörde oder formlos
  • Onlineverfahren: teilweise möglich
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen