Zuständigkeitsfinder

Als Versicherungsunternehmen Beendigung oder Änderung an der Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Garantie von Immobiliardarlehensvermittlern melden

Leistungsbeschreibung

Um ihr Gewerbe ausüben zu dürfen, müssen Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis jederzeit über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie verfügen.

Daher sind Sie als Versicherungsunternehmen verpflichtet, unmittelbar der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde zu melden, wenn dieser Versicherungsschutz nicht mehr vorliegt.

Dies ist insbesondere der Fall bei:

  • anfänglichem Nichtbestehen des Versicherungsverhältnisses
  • Beendigung, insbesondere Kündigung des Versicherungsvertrags
  • dem Ausscheiden eines Versicherungsnehmers aus einem Gruppenversicherungsvertrag
  • sonstigen Änderungen am Versicherungsvertrag, die den vorgeschriebenen Versicherungsschutz im Verhältnis zu Dritten beeinträchtigen können

Ab dem Datum des Eingangs der Meldung bei der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde läuft die einmonatige Nachhaftungsfrist Ihres Versicherungsunternehmens. Endet der Versicherungsvertrag jedoch erst nach dem Eingang der Meldung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde, beginnt die einmonatige Nachhaftungsfrist erst mit dem Vertragsende zu laufen.

Formulare

- Formulare: nach Vorgabe der Erlaubnisbehörde
- Onlineverfahren möglich: teilweise möglich
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen