Zuständigkeitsfinder

Eintragung im Vermittlerregister als Immobiliardarlehensvermittler beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Industrie- und Handelskammern führen als Registerstellen ein Vermittlerregister. In das Register müssen sich u. a. Immobiliardarlehensvermittler eintragen lassen. Sie dürfen erst dann tätig werden, wenn eine entsprechende Eintragung im Vermittlerregister vorliegt.

Angestellte, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder dafür in leitender Position verantwortlich sind, müssen ebenfalls eingetragen werden.

Folgende Daten werden im Vermittlerregister erfasst:

  • Ihr Familienname und Vorname bzw. derjenige der gesetzlichen Vertreter mit Zuständigkeit für Vermittlertätigkeiten und der eintragungspflichtigen Angestellten,
  • die Firma und Personenhandelsgesellschaften, in denen Sie als geschäftsführender Gesellschafter tätig sind,
  • Ihr Geburtsdatum bzw. das Geburtsdatum der eintragungspflichtigen Angestellten,
  • Ihre Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler
  • ggf. die Angabe, dass Sie als HonorarImmobiliardarlehensberater auftreten,
  • die Bezeichnung und Anschrift der zuständigen Erlaubnisund der zuständigen Registerbehörde,
  • Ihre betriebliche Anschrift,
  • Ihre Registrierungsnummer,
  • die EU- bzw. EWR-Staaten, in denen eine Tätigkeit beabsichtigt ist sowie bei Bestehen einer Niederlassung die dortige Geschäftsanschrift und die gesetzlichen Vertreter dieser Niederlassung,
  • ggf. bei Zulassung durch einen anderen EU-/EWR-Mitgliedsstaat die von diesem zu Ihnen mitgeteilten Angaben.

Das Vermittlerregister ist - bis auf Geburtsdaten - online öffentlich einsehbar. Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit, vor allem Darlehensnehmern und Darlehensgebern, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Die Recherche nach einem Eintragungspflichtigen kann unter Angabe des Namens oder der Registernummer von jedem vorgenommen werden. 

Formulare

Formulare: 

  • Antrag auf Registrierung für die jeweilige Tätigkeit
  • oder zusätzlicher Registrierungsantrag im Formular für die Beantragung der Erlaubnis

Onlineverfahren: teilweise möglich
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Schriftformerfordernis: nein

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Leistungen nach Lebenslagen