Zuständigkeitsfinder

Eintragung im Vermittlerregister als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Industrie- und Handelskammern führen als Registerstellen ein Vermittlerregister. In das Register müssen sich u.a. folgende Personen eintragen lassen:

  • produktakzessorische Versicherungsvertreter
  • produktakzessorische Versicherungsmakler
  • Versicherungsberater
  • Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler oder -vertreter)

Gehören Sie zu einer der oben genannten Berufsgruppen, dürfen Sie erst dann tätig werden, wenn eine entsprechende Eintragung im Vermittlerregister vorliegt. 
Angestellte, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind, müssen ebenfalls eingetragen werden.
Folgende Daten werden im Vermittlerregister erfasst:

  • Ihr Familienname und Vorname bzw. derjenige der gesetzlichen Vertreter mit Zuständigkeit für Vermittlungstätigkeiten und der eintragungspflichtigen Angestellten,
  • die Firma und Personenhandelsgesellschaften, in denen Sie als geschäftsführender Gesellschafter tätig sind,
  • Ihr Geburtsdatum und das Geburtsdatum der eintragungspflichtigen Angestellten,
  • der Status Ihrer Tätigkeit, d.h. folgende Tätigkeiten
    • Versicherungsmakler mit Erlaubnis
    • Versicherungsvertreter mit Erlaubnis
    • produktakzessorischer Versicherungsvertreter
    • produktakzessorischer Versicherungsmakler
    • gebundener Versicherungsvertreter
    • Versicherungsberater
  • die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Registerbehörde
  • die EU-/EWR-Mitgliedsstaaten, in denen Sie beabsichtigen, tätig zu werden, sowie bei Bestehen einer Niederlassung die dortige Geschäftsanschrift und die gesetzlichen Vertreter dieser Niederlassung
  • Ihre betriebliche Anschrift
  • Ihre Registrierungsnummer
  • Bei gebundenen Versicherungsvertretern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen

Das Vermittlerregister ist - bis auf Geburtsdaten und das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen - online öffentlich einsehbar. Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit, vor allem Versicherungsunternehmen die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Die Recherche nach einem Eintragungspflichtigen kann unter Angabe des Namens oder der Registernummer von jedem vorgenommen werden. 

Formulare

Formulare: 

  • Antrag auf Registrierung für die jeweilige Tätigkeit
  • Oder zusätzlicher Registrierungsantrag im Formular für die Beantragung der Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung 

Onlineverfahren: teilweise möglich
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Schriftformerfordernis: nein

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Leistungen nach Lebenslagen