Zuständigkeitsfinder

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe erwerben

Leistungsbeschreibung

Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen.

Die IHK macht sich im Rahmen eines aktiven Dialogs ein Bild davon, ob Sie mit den für eine eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben erforderlichen Rechten und Pflichten sowie dem Unterrichtungsstoff vertraut sind. Nach jedem Sachgebiet werden mündliche und schriftliche Verständnisfragen gestellt. Kommt die IHK zu der Überzeugung, dass Sie die Maßgaben erfüllen und haben Sie ohne Fehlzeiten an der Unterrichtung teilgenommen, erhalten 
Sie darüber eine Bescheinigung.
Die Daten der Bescheinigung werden in einer Verwaltungsanwendung der IHK registriert. Über eine Schnittstelle stehen die Daten zum Abruf für das sog. Bewacherregister zur Verfügung. Die für das Bewachungsgewerbe zuständige Erlaubnisbehörde kann über das Bewacherregister die Echtheit der Bescheinigung überprüfen.

Je nach Tätigkeitsart kann statt der Unterrichtung ggf. auch eine Sachkundeprüfung erforderlich sein, so z.B. bei 

  • Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Schutz vor Ladendieben,
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
  • Bewachungen von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion
  • Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.

Formulare

  • Formulare: Anmeldeformular der IHK
  • Onlineverfahren: nur zur Anmeldung
  • Schriftformerfordernis: nein
  • persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung
     
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Leistungen nach Lebenslagen