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Prüfung als Gefahrgutbeauftragter ablegen

Leistungsbeschreibung

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Der Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten muss dem Verkehrsträger entsprechen, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.
Es gibt Lehrgänge und Prüfungen für den

  • Straßenverkehr,
  • Eisenbahnverkehr,
  • Binnenschiffsverkehr- und
  • Seeschiffsverkehr


Sie können die Prüfung als Grundprüfung, Verlängerungsprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Bei der Grundprüfung müssen Sie einen Lehrgang über mindestens 22,5 Stunden für den geprüften Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie bereits einen Nachweis haben, diesen aber auf einen zusätzlichen Verkehrsträger ausdehnen möchten, machen Sie die sogenannte Ergänzungsprüfung. Hierfür müssen Sie einen Lehrgang über 7,5 Stunden für den zusätzlichen Verkehrsträger nachweisen. Eine Verlängerungsprüfung muss abgeschlossen sein, bevor Ihr bisheriger Schulungsnachweis abläuft. Für die Prüfung beachten Sie bitte folgende Punkte: 

  • Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl der geprüften Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (maximal vier Verkehrsträger) bei der Grundprüfung und zwischen 50 und maximal 125 Minuten bei der Verlängerungsprüfung. Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung liegt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (maximal drei Verkehrsträger).
  • Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet. 

Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder IHK im Bundesgebiet ablegen.
 

Formulare

- Formulare: Anmeldeformular zur Prüfung für Gefahrgutbeauftragte der jeweiligen IHK
- Onlineverfahren möglich: teilweise (bei der Anmeldung)
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja (bei der Prüfung)

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