Zuständigkeitsfinder

Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Zwischenprüfung sind die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Die Zwischenprüfung soll Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Eindruck von Ihrem jeweiligen Leistungsstand geben. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung sind für Sie ein wichtiger Indikator, wenn Sie vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden wollen.

Zwischenprüfungen bestehen in der Regel aus einem schriftlichen Prüfungsteil und ggf. einem weiteren praktischen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet in der Regel bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt. Eine Zwischenprüfung wird regional von den zuständigen Stellen (beispielweise Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder eine andere Kammer) für alle Auszubildenden etwa zur Hälfte der Ausbildungsdauer durchgeführt. Der Zeitpunkt ist in der Ausbildungsordnung festgeschrieben. Wenn eine solche fehlt, erfolgt sie durch die zuständige Stelle.

Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, wurde dieses Ausbildungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) durch Ihren Ausbildungsbetrieb angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Zwischenprüfung ablegen müssen. Ihr Ausbildungsbetrieb wird von der zuständigen Stelle daher in einem Brief oder elektronisch über die Prüfung benachrichtigt.

Die Durchführung der Zwischenprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss, bestehend aus Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter, nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.

Das durch den Prüfungsausschuss festgelegte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in Form einer Teilnahmebescheinigung.

Zwischenprüfungen finden nur in Berufen statt, in denen die Ausbildungsordnung keine Abschlussprüfung in zwei Teilen vorsieht. 
Die Teilnahme an Zwischenprüfungen ist für alle Auszubildenden verpflichtend. Eine Zwischenprüfung kann für Sie aber entfallen, wenn in Ihrem Ausbildungsverhältnis eine bereits abgeschlossene andere Ausbildung mit mindestens zwei Jahren angerechnet wurde.
Auf Antrag können Sie auch als Umschüler/-in an einer Zwischenprüfung teilnehmen, dann müssen allerdings Sie bzw. der Bildungsträger die Kosten für die Prüfung tragen.

Formulare

  • Formular: „Anmeldung zur Zwischenprüfung” notwendig, 
  • Onlineverfahren möglich: teilweise möglich
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich
  • Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download oder als Onlineverfahren auf der Internetseite zur Verfügung.
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Leistungen nach Lebenslagen