Zuständigkeitsfinder

Sachkenntnisprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anmelden

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken verkauft werden.

Allerdings gibt es Ausnahmen für die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel. Das können zum Beispiel Tees, Salben oder Tabletten sein, die pflanzliche Stoffe wie Baldrian enthalten. Wenn Sie diese Produkte in Ihrem Geschäft verkaufen möchten, muss immer ein Mitarbeiter mit nachgewiesener Sachkenntnis vor Ort sein.

Diese Sachkenntnis können Sie durch die Prüfung nachweisen. In der Prüfung müssen Sie beispielsweise Fragen zur sachgemäßen Lagerung freiverkäuflicher Arzneimittel, mögliche Gefahren bei Überdosierung der Wirkstoffe und gesetzlichen Vorschriften zum Umgang und Verkauf beantworten können. Sie sollten sich auf die Prüfung inhaltlich vorbereiten, beispielsweise durch Besuch eines Vorbereitungskurses. Dies ist jedoch nicht Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung. Mit einem Hochschulstudium oder einer Berufsausbildung aus dem Bereich Pharmazie besitzen Sie möglicherweise bereits die Sachkenntnis und müssen diese nicht durch eine gesonderte Prüfung nachweisen, mehr dazu finden Sie in den weiterführenden Informationen.

Formulare

  • Formular: Anmeldeformular
  • Onlineverfahren: Online-Anmeldung zum Teil möglich
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen: Sie müssen persönlich zur Prüfung erscheinen
Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen