Zuständigkeitsfinder

Eichung beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie müssen die Eichung eines einzelnen Messgerätes oder einer

Stichprobe von Messgeräten auf Einhaltung gesetzlich festgelegter

Anforderungen durch eine Eichbehörde beantragen.

Geeicht werden können nur Messgeräte, wenn sie messtechnisch

und ihrer Beschaffenheit nach, die wesentlichen gesetzlichen

Anforderungen nach der Mess- und Eichverordnung erfüllen.

Hält das Messgerät bei der eichtechnischen Prüfung die

Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für

eine weitere Eichfrist die Zulässigkeit der Verwendung im

geschäftlichen oder amtlichen Verkehr sowie zu Messungen im

öffentlichen Interesse zum Ausdruck gebracht.

Die Eichbehörden prüfen Messgeräte

  • des Handels: z. B. Waagen, Zapfsäulen an Tankstellen, Tankwagen für Mineralöl, Fahrpreisanzeiger in Taxis,
  • des Arbeits- und Umweltschutzes: z.B. Audiometer, Abgasmessgeräte und
  • der Polizei: z.B. Atemalkoholmessgeräte, Radarmessgeräte

Für die verschiedenen Messgerätearten gibt es unterschiedliche

gesetzlich vorgeschriebene Eichgültigkeitsdauern, die in der Mess-

und Eichverordnung geregelt sind.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja

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Leistungen nach Lebenslagen